Kontaktdaten
Bürogemeinschaft Kranz und Dr. Abele
Dr. Klaus Abele
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht
Dr. Klaus Abele
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht
Karlsplatz 4
73614 Schorndorf
Telefon: 07181 93200
Telefax: 07181 932023
E-Mail: info@rae-kranz-abele.de
Bürozeiten:
Mo.-Do. 8:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
____________________________
Sie haben Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.
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geboren 1962, verheiratet, 2 Kinder
Rechtsanwalt seit 1994
Promotion (Dr. jur.) im Jahr 1996
Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 1998
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2000
Ausbildung:
Nach dem ersten juristischen Staatsexamen war ich für zwei Jahre (während des Referendariats) wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. Püttner, Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen. Seit 1994 bin ich als Rechtsanwalt in Schorndorf zugelassen und habe mich seitdem auf die Rechtsgebiete des öffentlichen und privaten Baurechts, des Architektenrechts, sowie des Wohnungseigentums-, des Gewerbe- und des Wohnungsmietrechts spezialisiert. In diesen Fachgebieten verfüge ich über die erforderliche Kompetenz, die durch eine ständige Fortbildung garantiert wird.
Schwerpunkte:
Bau- und Architektenrecht
Verwaltungsrecht
Wohneigentums- und Mietrecht
Rechtsanwalt seit 1994
Promotion (Dr. jur.) im Jahr 1996
Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 1998
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 2000
Ausbildung:
Nach dem ersten juristischen Staatsexamen war ich für zwei Jahre (während des Referendariats) wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. Püttner, Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen. Seit 1994 bin ich als Rechtsanwalt in Schorndorf zugelassen und habe mich seitdem auf die Rechtsgebiete des öffentlichen und privaten Baurechts, des Architektenrechts, sowie des Wohnungseigentums-, des Gewerbe- und des Wohnungsmietrechts spezialisiert. In diesen Fachgebieten verfüge ich über die erforderliche Kompetenz, die durch eine ständige Fortbildung garantiert wird.
Schwerpunkte:
Bau- und Architektenrecht
Verwaltungsrecht
Wohneigentums- und Mietrecht
Mitgliedschaften:
Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Arbeitgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht, Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien, Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Deutscher Anwaltverein Stuttgart, Anwaltverein Rems-Murr-Kreis
Vertretungsberechtigt an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.
In der Regel lassen sich die angesprochenen Schwerpunkte nicht immer sicher zu anderen Gebieten abgrenzen. Um Sie kompetent beraten und vertreten zu können, beherrsche ich das gesamte Zivilrecht in seinen unterschiedlichen Facetten.
Als Vertrauensanwalt zur Korruptionsverhütung war ich von 2009 bis 2019 in Baden-Württemberg neutraler Ansprechpartner für die Bürger, Beschäftigten und Kunden/ Geschäftspartner der Landesbehörden, die sich für die Zusammenarbeit mit dem Vertrauensanwalt entschieden haben.
Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Arbeitgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht, Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien, Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Deutscher Anwaltverein Stuttgart, Anwaltverein Rems-Murr-Kreis
Vertretungsberechtigt an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.
In der Regel lassen sich die angesprochenen Schwerpunkte nicht immer sicher zu anderen Gebieten abgrenzen. Um Sie kompetent beraten und vertreten zu können, beherrsche ich das gesamte Zivilrecht in seinen unterschiedlichen Facetten.
Als Vertrauensanwalt zur Korruptionsverhütung war ich von 2009 bis 2019 in Baden-Württemberg neutraler Ansprechpartner für die Bürger, Beschäftigten und Kunden/ Geschäftspartner der Landesbehörden, die sich für die Zusammenarbeit mit dem Vertrauensanwalt entschieden haben.
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und 14:00 bis 17:00 Uhr
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